Übertritt Eltern

Termine 2024

  • Infoabend (Eltern): 6. März 2024 um 19:00 Uhr
  • Nachmittag der offenen Schultür (Eltern und Schüler):15. März 2024
    • Allgemeiner Teil 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    • Infos zum Musischen Zweig im Anschluss ab 17:00 Uhr
  • Anmeldewoche: 6. – 10. Mai 2024

Präsentation und Information zum Übertritt ins Schuljahr 2024/2025

Informationen zum Übertritt von der Grundschule für das Schuljahr 2024_2025

Übertritt von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5

Die Termine zu den genannten Veranstaltungen am Gymnasium Schrobenhausen entnehmen Sie bitte dem Terminkalender. Das Anmeldeverfahren im Übertritt von der Grundschule ans Gymnasium läuft im Wesentlichen in fünf Schritten ab:

1. Info-Abende an den Grundschulen

Im Herbst informieren die Vertreter der weiterführenden Schulen über die Aufnahmevoraussetzungen, Ausbildungsrichtungen, Abschlüsse und Möglichkeiten einer anschließenden Berufsausbildung oder eines Studiums.

2. Info-Abend am Gymnasium Schrobenhausen

Im Frühjahr veranstaltet das Gymnasium Schrobenhausen einen weiteren Informationsabend zum Übertritt. Bei dieser Veranstaltung beschreiben und erläutern wir detailliert den Bildungsweg speziell an unserem Gymnasium. Dabei werden alle möglichen Ausbildungsrichtungen und sonstige Wahlmöglichkeiten besprochen.

Eingeladen sind alle interessierten Eltern zusammen mit ihren Kindern, die ab kommendem Schuljahr die 5. Klasse unseres Gymnasiums besuchen wollen.

3. Schulantrag online

Rechtzeitig können Sie Ihr Kind mit dem Schulantrag online am Gymnasium Schrobenhausen anmelden. Der Schulantrag ist keine rechtsverbindliche Einschreibung. Er dient der Erfassung aller erforderlichen Daten und erleichtert allen Beteiligten die im Mai stattfindende Schuleinschreibung. Bitte drucken Sie den Online-Antrag aus und bringen Sie ihn mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen zur Einschreibung im Mai mit.

Hinweise zum Datenschutz: Ihre eingegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur für diesen Service zur Erzeugung und den Ausdruck der Formulare genutzt. Sie werden nur folgenden Einrichtungen zur Verfügung gestellt: unserem Gymnasium; bei Bedarf dem Aufgabenträger für die Kostenfreiheit des Schulwegs (Landkreis oder Stadt); bei Bedarf dem Verkehrsunternehmen.

Bereits die Dateneingabe ist mit einer SSL-Verschlüsselung (https://www…) geschützt. Die aktive Verschlüsselung wird Ihnen durch ein Schlosssymbol angezeigt. Somit besteht eine sichere und verschlüsselte Verbindung zwischen Ihrem Computer und dem Webserver. Die eingetragenen Daten werden automatisch Ende Oktober gelöscht.

4. Nachmittag der offenen Schultür

Am Nachmittag der offenen Schultür können Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern die Vielfalt unseres Schullebens erleben. Bei einem Rundgang durch das Schulgebäude lernen sie die verschiedenen Unterrichtsfächer kennen. Wer will, darf auch aktiv mitmachen! Kompetente Gesprächspartner stehen bereit, um individuelle Fragen zur Schullaufbahn zu beantworten und bei eventuellen Unsicherheiten zu helfen und zu beraten.

Informationsveranstaltung zum Musischen Zweig

Schüler und Schülerinnen, die sich für den musischen Zweig interessieren, erhalten auf Wunsch eine Beratung zur Wahl des Instrumentes. Außerdem findet eine zusätzliche Informationsveranstaltung speziell über den musischen Zweig statt.

5. Schuleinschreibung

Im Mai findet die Schuleinschreibung statt. Termin und Ort hierfür werden frühzeitig auf unserer Homepage bekanntgegeben.

Übertritt nach der mittleren Reife

Präsentation (bitte klicken):

Nach der mittleren Reife – Informationen zur Aufnahme an das Gymnasium

Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10 (G9) ohne Aufnahmeprüfung: Schülerinnen und Schüler, die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 des neunjährigen Gymnasiums eintreten. Für die zweite Fremdsprache beträgt die Nachholfrist in der Regel nicht mehr als ein Jahr. (§ 7 Abs. 1 GSO-G9). Hinweis: Diese Möglichkeit steht in der Regel nur Schülerinnen und Schülern offen, die bereits an der Realschule das Fach Französisch belegt haben und die Sprache am Gymnasium weiterführen.
  • Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11 (G9): Schülerinnen und Schüler, die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 1,5 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 11 des neunjährigen Gymnasium eintreten. Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser beschränkt sich die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache. Für die zweite Fremdsprache beträgt die Nachholfrist in der Regel nicht mehr als ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt zwölf Wochenstunden belegt wird. (§ 7 Abs. 1 GSO-G9)

Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern zudem Einführungsklassen eingerichtet, die Schülerinnen und Schülern der Realschule, Wirtschaftsschule und der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern.

Aufbau und Ziel
Einführungsklassen entsprechen der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (G9); im Anschluss daran erfolgt unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase der Oberstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13). Sie sind flexibel konzipiert und haben zweierlei Zielsetzung: Zum einen sollen sie in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um den betreffenden Schülerinnen und Schülern die in der Oberstufe vorgesehenen Wahlmöglichkeiten offen zu halten; zum anderen sollen sie eine gezielte Förderung in den Fächern ermöglichen, in denen diese Schülerinnen und Schüler Kenntnisse noch vertiefen bzw. neu erwerben müssen (etwa 2. Fremdsprache), sowie insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik, die in aller Regel verpflichtende Abiturprüfungsfächer sind.

Aufnahmevoraussetzung
Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist gemäß § 7 GSO-G9 neben dem mittleren Schulabschluss ein Notendurchschnitt in Deutsch, Englisch und Mathematik von 2,00 oder besser im Abschlusszeugnis oder ein pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums bestätigt wird.

Für die Einrichtung einer Einführungsklasse ist die Erhebung der Zahl der interessierten Schülerinnen und Schüler auf dem Wege einer Voranmeldung nötig. Die Modalitäten und Termine der Voranmeldung sind bei der Staatlichen Schulberatungsstelle des jeweiligen Regierungsbezirks zu erfragen.