Informationen

Beurlaubungen

Der Schulleiter kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten Schüler vom Unterricht in einzelnen Fällen – zeitlich begrenzt – befreien (z.B. vom Sportunterricht). Die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses ist in der Regel erforderlich.

Bei Beurlaubungen für einen Arzttermin, eine Führerscheinprüfung etc. ist eine Bescheinigung der Erziehungsberechtigten (nicht der Arztpraxis bzw. der Fahrschule) vorzulegen.

Das Gesuch für eine Beurlaubung muss rechtzeitig vorher gestellt werden. Der Antrag zum Ausdrucken:

Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht 09_2023

Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung (“Rückseite”)

Unfälle, Unfallversicherung

Die Schüler sind durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Bei Unfällen während der Unterrichtszeit muss der Schüler nach Benachrichtigung des Fachlehrers umgehend das Sekretariat aufsuchen. Das Sekretariat veranlasst die Weiterbehandlung. Um Komplikationen mit der Schülerunfallversicherung zu vermeiden, ist es notwendig, Unfälle im Schulbereich oder auf dem Schulweg umgehend im Sekretariat zu melden.

 

Ersteinrichtung Internetzugang

Schüler der Oberstufe können sich einen Internetzugang einrichten. Die Anleitung hierzu: Ersteinrichtung Internetzugang GymSobNET

Unterrichtszeiten

Vormittagsunterricht

  1. Stunde 08.10 bis 08.55 Uhr
  2. Stunde 08.55 bis 09.40 Uhr

20 Minuten Pause

  3. Stunde 10:00 bis 10.45 Uhr
  4. Stunde 10.45 bis 11.30 Uhr

10 Minuten Pause

  5. Stunde 11.40 bis 12.25 Uhr
  6. Stunde 12.25 bis 13.10 Uhr

Mittagspause 13.10 bis 14.00 Uhr

Nachmittagsunterricht

  8. Stunde 14.00 bis 14.40 Uhr
  9. Stunde 14.40 bis 15.20 Uhr

10 Minuten Pause

10. Stunde 15.30 bis 16.15 Uhr
11. Stunde 16.15 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 13.30 Uhr

Erkrankungen

Bei einer Erkrankung Ihres Kindes ist die Schule unverzüglich (bis spätestens 08:10 Uhr des jeweiligen Schultages) telefonisch zu verständigen. Eine Verständigung per E-Mail ist nicht möglich, da der Absender nicht immer zweifelsfrei als erziehungsberechtigte Person identifiziert werden kann.

Bei der Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist eine schriftliche Krankheitsanzeige nachzureichen. Diese können Sie hier ausdrucken:

Krankheitsanzeige (September 2019)

Wenn die Erkrankung mehrere Tage anhält, ist sie an jedem weiteren Tag anzuzeigen.

Bei einer Erkrankung, die während der Unterrichtszeit eintritt, muss der Schüler den Fachlehrer darüber informieren und sich umgehend ins Sekretariat begeben. Für ein vorübergehendes Unwohlsein ist ein Krankenzimmer vorhanden.

Hausordnung

Das Zusammenleben in einer größeren Gemeinschaft erfordert die Akzeptanz und Einhaltung von Regeln. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind deshalb aufgefordert mitzuhelfen, einen geregelten Schulbetrieb zu gewährleisten: Hausordnung 2023-24 mit Smartphone-Nutzung

An unserer Schule stehen Schließfächer bereit.

Schulsachen wie Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher sowie persönliche Wertgegenstände können in einem Schließfach sicher verstaut werden. Der Rücken wird entlastetet und die Schüler können sich deutlich unbeschwerter im Schulhaus bewegen.

Direkt-Link zur Anmeldung für ein Schließfach der Firma Mietra

 

Förderung

Die Oskar-Karl-Forster-Stiftung gewährt bedürftigen bzw. in finanzielle Not geratenen Familien auf Antrag Zuschüsse, damit die Kinder an Klassenfahrten teilnehmen können. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Direktorat. Die Anträge werden vertraulich behandelt.

Links

Lehrerberuf